Aufgrund der aktuellen Corona-Situation besteht in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern ein nächtliches Ausgangsverbot.
Baden-Württemberg: von 20 Uhr bis 5 Uhr
Bayern: von 21 Uhr bis 5 Uhr
Müssen Mitarbeiter in dieser Zeit einer Beschäftigung nachgehen, muss der Betrieb einen Passierschein ausstellen. Dies gilt auch für Rufbereitschaften.
Passierschein-Muster stellen wir Ihnen nachfolgend zum Download bereit.