Whistleblowing-Gesetz jetzt verabschiedet!
Nachdem der Bundestag hat dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt hat, wird dieses voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft treten.
Betroffen von dem Gesetz sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden, wobei für alle Betriebe mit 50 bis 249 Angestellten zur Errichtung eines Hinweisgebersystems noch eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023 gilt.
Das Hinweisgebersystem ermöglicht den Hinweisgebern, rechtswidriges Verhalten in anonymer Form zu melden. Diese Meldestellen können entweder intern in der eigenen Organisation, die die nötige Unabhängigkeit und Rechtssicherheit gewährleisten muss, geschaffen werden oder durch externe Dienstleister. Diese Systeme sind im Unternehmen bekannt zu machen, um eine Nutzung zu unterstützen.
Bei der Einrichtung dieser Hinweisgebersysteme sind vielfältige Spannungsverhältnisse aufzulösen. Zum einen muss der (Mitarbeiter-) Datenschutz sowohl des Melders als auch des vermeintlichen Delinquenten gewahrt werden. Zum anderen sind gerade bei intern aufgebauten Stellen deren Unabhängigkeit, die Vertraulichkeit der Meldung und die Datensicherheit zu gewährleisten.
Zu allen Fragen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz bieten wir Ihnen ein Online- Seminar mit Rechtsanwalt Strunk an. Im Rahmen des Seminars werden wir Ihnen auch entsprechende externe Dienstleister vorstellen.
Termin: 19. Juli 2023, 18:00 bis 19:30 Uhr online per Zoom
Kosten:
50,00 € zzgl. MwSt. für Mitglieder
100,00 € zzgl MwSt. für alle weiteren Interessierten