Streichung von Agrardieselvergütung und KFZ-Steuerbefreiung für lof-Fahrzeuge

Die Bundesregierung plant die Agrardieselvergütung (21,48 ct/l) und KFZ-Steuerbefreiung für lof-Fahrzeuge („Grüne Nummer“) zu streichen. Diese Maßnahme wurde durch das aktuelle Haushaltsdefizit ausgelöst. Berechnungen zur Folge geht der Agrarwirtschaft insgesamt eine Fördersumme von etwa 1 Mrd. Euro verloren.

Lohnunternehmen sind landtechnische Dienstleistungsbetriebe und die wichtigsten Partner der Landwirtschaft. Der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) e.V. vertritt die Interessen von 2.000 Lohnunternehmen im Bundesgebiet.

Auch Lohnunternehmen sind von den Kürzungen der Bundesregierung betroffen und protestieren am 18.12.2023 in Berlin vor dem Brandenburger Tor solidarisch mit der Landwirtschaft gegen die geplanten Mehrbelastungen.

Finanzielle Auswirkungen

Der durchschnittliche Dieselverbrauch liegt in Abhängigkeit der Wirtschaftsform und -intensität zwischen 75 und 144 Liter pro Hektar. Ökologisch wirtschaftende Betriebe werden durch den vergleichsweisen hohen Energiebedarf stärker belastet. Entsprechend können die Mehrkosten auf einem 100 ha Betrieb bis zu 3.000 € betragen.

In Betrieben der Agrarwirtschaft kommen auch ältere Schlepper zum Einsatz. Diese erreichen nicht die Emissionswerte moderner Technik, tragen aber dennoch durch ihre lange Nutzungsdauer zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft bei.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll für Schlepper im mittleren Leistungsbereich zukünftig bis zu 700 €/a, für Großtraktoren bis zu 1.500 €/a KFZ-Steuer fällig werden.

Wettbewerb

Die aktuelle Wettbewerbssituation auf den Märkten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landtechnische Dienstleistungen lässt eine Weitergabe der Kosten an den Kunden nicht zu.

Deutliche Nachteile zeigen sich im Vergleich mit den europäischen Nachbarländern. In Deutschland beträgt die reguläre Steuerlast auf Diesel 47,04 ct/l, die Agrardieselerstattung reduziert den Steuersatz auf 25,56 ct/l. In Belgien wird der Diesel für landwirtschaftliche Arbeiten nicht besteuert. In Schweden können sich sowohl Landwirte als auch Lohnunternehmer die gesamte Steuer erstatten lassen. In Italien beträgt die Steuer auf Dieselkraftstoff für Landwirte und landwirtschaftliche Lohnunternehmen lediglich 13,6 ct, in Großbritannien 10,18 ct, in Dänemark 7,11 ct und in Frankreich 3,8 ct je Liter Diesel (Stand Oktober 2023).

Zudem fehlt es zum jetzigen Zeitpunkt an praxisreifen Alternativen zum Dieselmotor in Landmaschinen. Ein elektrischer Antrieb stößt bei der Flächenbewirtschaftung und dem Transport landwirtschaftlicher Güter an Grenzen. Benötigte Batteriespeicher erhöhen die Fahrzeuggewichte um mehrere Tonnen und wirken negativ auf Nutzlast und Bodendruck.

Weitere Konsequenzen

Landwirte werden aus Kostendruck weniger Arbeiten an die Dienstleister vergeben. Dadurch wird der Einzug innovativer, umweltfreundlicher Technik insbesondere in kleineren Betrieben deutlich verlangsamt.

Die prognostizierten KFZ-Steuereinnahmen sind anzuzweifeln. Insbesondere in landwirtschaftlichen Betrieben kommen ältere Traktoren zum Einsatz, die preiswert im Unterhalt sind, Erleichterungen in den Arbeitsabläufen ermöglichen und Arbeitsspitzen brechen können. Diese Maschinen werden dann veräußert.

Wenn es bei der KFZ-Steuer eine Abgrenzung über das Kriterium der Geschwindigkeit (SFA bis 20 km/h, Anhänger bis 25 km/h) geben sollte, werden sich viele Landwirte für die langsamere Geschwindigkeit entscheiden. Zulassungsfreie Fahrzeuge unterliegen keiner technischen und bremstechnischen Kontrolle (TÜV, DEKRA, GTÜ) und tragen ein höheres Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr.

Forderung

Der Bundesverband Lohnunternehmen steht weiterhin für eine enge Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft. Eine einheitliche Betrachtung von Landwirten und Dienstleistungsbetrieben ist alternativlos. In Übereinstimmung mit dem Deutschen Bauernverband fordert auch der Bundesverband Lohnunternehmen das Aufrechterhalten der Agrardieselvergütung und der Kfz-Steuerbefreiung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen!

Dr. Martin Wesenberg

Kontakt:

BLU Bundesverband Lohnunternehmen e.V.
Dr. Martin Wesenberg
Tel.: 05031 / 51945-25
Mail: wesenberg@lu-verband.de
www.lohnunternehmen.de

Foto: BLU-Präsident Klaus Pentzlin flankiert von Joachim Rukwied (Deutscher Bauernverband) und Cem Özdemir (Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft) auf der Bühne am Brandenburger Tor. Quelle: DBV

PDF-Download: BLU-PM Streichung von Agrardieselvergütung und KFZ-Steuerbefreiung für lof-Fahrzeuge