Futtermittelmonitoring im Rahmen
der GMP-Zertifizierung
Gemeinsame Probenahmegruppe
Unternehmen, die sich nach einem GMP+ – Standard zertifizieren lassen, müssen ein Futtermittelmonitoring gemäß GMP+BA4 (Anhang 4) Mindestanforderungen an Inspektionen und Analysen durchführen. Dementsprechend sind für die in dem Unternehmen gehandelten Futtermitteln nach einer vorgegebenen Berechnungsmethode in Abhängigkeit der umgesetzten Mengen eine bestimmte Anzahl von Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe durchzuführen. Die zu untersuchenden Parameter gibt der Anhang 4 ebenfalls detailliert vor.
Grundsätzlich wird den teilnehmenden Betrieben die Möglichkeit einer kollektiven Probenahme eingeräumt. Dazu ist die Vorlage eines kollektiven Kontrollplanes notwendig, der von GMP+ International genehmigt werden muss.
Um das Verfahren zu vereinfachen, haben wir bei GMP+ International einen kollektiven Kontrollplan eingereicht, der inzwischen genehmigt wurde. Darüber haben wir in verschiedenen Veranstaltungen bereits berichtet. Somit können wir mit unserer Probenahmegruppe starten.